Jugendtaxiausweis - Ausstellung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Jugendtaxi - Einführung

Am 15. Dezember 2011 hat der Gemeinderat Stroheim die Einführung des Jugentaxis und die Gewährung einer Förderung in Höhe von höchstens 30,00 Euro je Kanlenderjahr und Person zwischen 16 und 21 Lebensjahren beschlossen.
Einige Jugendliche holten sich die wichtigsten Informationen bereits bei der Informationsveranstaltung am 16. Februar 2012 im Gasthaus Meyrhuber. Weiters wurden dort die ersten Jugendtaxiausweise ausgestellt.

Ausstellung/Beantragung:
Der Jugendtaxiausweis ist am Gemeindeamt Stroheim unter Vorlage eines Lichtbildausweises zu beantragen. Interessierte Jugendliche (ab dem 16. bis zum vollendeten 21. Lebenjahr) können sich während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 13:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr) am Gemeindeamt einen Jugendtaxiausweis abholen.

Verwendung:
Eine zeitgerechte telefonische Vereinbarung zwischen Jugendlichen und Taxiunternehmen ist Vorraussetzung! Die Unternehmer holen die Jugendlichen an einem im Vorhinein bereinbarten Ort ab und bringen sie später wieder bis zum Wohnhaus nachhause. Bei der Hinfahrt wird die Rückfahrt terminisiert umd muss geschlossen wieder angetreten werden. Eine Gruppe kann aus nicht Anspruchsberechtigten und Anspruchsberechtigten bestehen.
Bei Benützung des Jugendtaxis ist der gesamte Fahrpreis vom Jugendlichen zu bezahlen. Er bekommt jedoch vom Taxifahrer einen Aufkleber/Stempel in seinen Jugendtaxiausweis. Wenn der Ausweis voll ist, beziehungsweise am Jahresende erhalten die Jugendlichen bei Abgabe des Jugendtaxiausweises am Gemeindeamt einen Förderung von 3,00 € je Fahrt (Hin- und Rückfahrt zu einer Veranstaltung), maximal 30,00 € (je nach Anzahl der Aufkleber im Jugendtaxiausweis). Als Nutztage werden folgende Tage festgelegt: an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und Werktagen vor Feiertagen.

Beförderungsunternehmen:
- Ing. Franz Straßl, Untergschwendt 2, 4083 Haibach ob der Donau, Tel.-Nr.: 0676/9619119
- Hehenberger GmbH & Co KG, Troß 1, 4074 Stroheim, Tel.-Nr.: 07272/6254

Bei Veranstaltungen in der Gemeinde Stroheim werden Fahrten zu Veranstatlungen in andere Gemeinden nicht gefördert.

Konsum sowie Verkauf von Alkohol im Transportmittel sind verboten. Weiters sind die Bestimmungen der Oö. Jugendschutzgesetzes einzuhalten!

Das Jugendtaxi ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Stroheim, es besteht kein Rechtsanspruch. Es ist diese ein Beitrag der Gemeinde zur Hebund der Verkehrssicherheit besonders an Wochenenden.

 

 

 

23.02.2012