Friedhofgebühren

Zuständig

Grabplatzgebühr: 

für ein Kindergrab EUR 100,00

für ein Einzelgrab EUR 200,00

für ein Einzeltiefgrab EUR 250,00

für ein Doppelgrab EUR 300,00

für ein Doppeltiefgrab EUR 350,00

für ein Randdoppelgrab EUR 350,00

für ein Randdoppeltiefgrab EUR 450,00

für eine Gruft EUR 750,00

für ein Urnengrab EUR 150,00

 

 

Aufbahrungsgebühr: 

Für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbahrung eines Leichnams wird eine Aufbahrungsgebühr von
EUR 100,00 eingehoben.