Im Oö Bautechnikgesetz § 18 Abs. 2, ist geregelt, dass vom Gebäudeeigentümer spätestens alle fünf Jahre nach Beginn des Benützungsrechts oder nach der letzten Vorlage von Untersuchungsergebnissen, weitere Befunde und Gutachten gemäß den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung verlangt werden müssen. Diese Regelung betrifft Neubauten die nach dem 01.01.1995 bewilligt wurden und trägt zur Sicherheit und Gesundheit der Bewohner von Gebäuden ohne Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgung bei.
Die Gemeindeämter werden angehalten, das Einhalten dieser Vorschriften durch die Eigentümer zu kontrollieren. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung.
Alle Eigentümer von Objekten welche nach dem 01.01.1995 bewilligt wurden und über eine eigenständige Trinkwasserversorgung (Hausbrunnen) verfügen, werden hiermit auf ihre Verpflichtung hingewiesen und aufgefordert der Gemeinde einen Trinkwasserbefund (nicht älter als ein Jahr) vorzulegen.
Trinkwasseruntersuchungsinstitute
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,
Tel: 050555/41601,
AGROLAB Austria GmbH,
Tel: 07247/21000-0
Dr. Watschinger & Partner Labor GmbH, Dr. Gerhard Watschinger & Mag. Veit Watschinger
Techno-Z-Innviertel,
Tel: 07722/65264
Eurofins Umwelt Österreich GmbH & Co. KG
Tel.: 0732/6911-4057
Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg,
Dipl.-Ing. Franz Seyringer, Mag. BarbaraNußbaumer;
Tel: 0662/433257-0
ITU Institut für Trinkwasseruntersuchung GmbH
Dr. Milad Halabi & MMag. Franz Zwingler
Tel: 07752/86890
IWA - Institut für Wasseraufbereitung, Abwasserreinigung und -forschung,
Mag. Dr. Rita Mussak, DI Harald
Tel: 0732/3400-6113
Qualitätslabor Niederösterreich, Gregor Jöch,
Tel: 02852/52702-44