Hundeabgabe

Zuständig

Die Hundeabgabe beträgt pro Hund EUR 50,00 und für jeden Wachhund EUR 20,00.

Hundemarke: EUR 4,00

 

Allgemeine Information

An- und Abmelden von Hunden nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2002

Seit 1. Juli 2003 gelten in Oberösterreich neue Bestimmungen für das Halten und die Meldung von Hunden.

Grundsätzlich kann Hundehalter (das ist die Person die über den Hund tatsächlich verfügt - diese muss ihn auch an- und abmelden) nur eine Person sein, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Meldung des Hundes hat am Hauptwohnsitz des Hundehalters zu erfolgen. Jeder Hund der älter als acht Wochen ist, muss binnen einer Woche angemeldet werden.

Für die An- und Abmeldung liegen beim Gemeindeamt entsprechende Formulare auf.

Generell ist nunmehr für alle Hunde anlässlich der Anmeldung ein "allgemeiner Sachkundenachweis" zu erbringen. Sie können diesen durch Absolvieren eines dreistündigen Kurses erlangen.

Weiters muss für jeden Hund bei der Anmeldung das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (z.B. im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung) mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 725.000,00 nachgewiesen werden (bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt bzw. die Polizze zur Anmeldung mit).

Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Wenn Sie - aus welchen Gründen immer - nicht mehr Halter des auf Sie gemeldeten Hundes sind, müssen Sie diesen binnen einer Woche abmelden und die Hundemarke der Gemeinde zrück geben.