Regenwasserkanalbenützungsgebühren

27.02.2014 07:55

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 eine Änderung der Kanalgebührenordnung 2012 beschlossen. 

Demnach reduziert sich ab 1. Jänner 2014 die Kanalbenützungsgebühr für die Ableitung der von einem Grundstück in die Regenwasserkanalisation eingeleiteten Niederschlagswässer von Dach- und Vorplatzflächen um 40 % unter folgenden Voraussetzungen:

· ein Regenwasserauffangbehälter mit mindestens 2000 l Fassungsvermögen muss vorhanden sein,
· ein regelmäßiger Verbrauch von Nutzwasser aus diesem Behälter und
· ledigliche Einleitung der Überlaufwässer in die Regenwasserkanalisation

Den Nachweis darüber hat der Gebührenpflichtige am Gemeindeamt zu erbringen.

Der Nachweis über den Auffangbehälter muss folgende Angaben beinhalten:
- Berechnungsbasis für Volumen,
- Foto(s) oder Prospekt
- Bezeichnung der Wasserentnahmevorrichtung

Zutreffendenfalls wird die betreffende Gebühr rückwirkend (ab 1. Jänner 2014) aufgerollt.

 

27.02.2014 07:55