Wichtige Information für Geflügelhalter/innen!

Hühner

Sehr geehrte Geflügelhalterinnen und -halter,


die Aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die insbesondere Hühner, Puten sowie viele Wildvogelarten betrifft. Enten, Gänse und Tauben können Träger des Erregers sein, ohne selbst zu erkranken. In Europa wurden bislang keine Infektionen beim Menschen nachgewiesen.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Gesundheit unserer Geflügelbestände zu schützen, wurden in Österreich Gebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko für Geflügelpest festgelegt. In diesen Gebieten sind besondere Maßnahmen für die Geflügelhaltung erforderlich.


Pflichten in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko:

Stallhaltungspflicht: Geflügel muss in geschlossenen Stallungen oder anderen geeigneten Vorrichtungen untergebracht werden, die mindestens oben abgedeckt sind (z.B. Volieren oder Wintergärten mit Dach).

Ausnahmen für kleinere Betriebe: Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallhaltungspflicht ausgenommen, wenn sie bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Diese beinhalten unter anderem:

Enten und Gänse müssen separat von anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt ausgeschlossen ist.

Ausläufe müssen entweder durch Netze oder Dächer vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden oder sind gegen Oberflächengewässer, an denen sich Wildvögel aufhalten könnten, abgezäunt.

Fütterung und Tränkung: Die Fütterung und Tränkung müssen innerhalb des Stalls erfolgen. Eine Tränkung mit Oberflächenwasser, auf das Wildvögel zugreifen können, ist nicht gestattet.


Wichtige Meldungen:

Sollte ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Geflügelpest-Erreger bestehen, muss dies umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Weiter meldepflichtige Fälle sind:

Ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %,

ein Rückgang der Eierproduktion um mehr als 5 % oder

eine erhöhte Sterblichkeitsrate von mehr als 3 % innerhalb einer Woche.

Sollten Sie tote wildlebende Wasservögel oder Greifvögel finden, ist auch dies unverzüglich der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Früherkennung von möglichen Ausbrüchen.


Geflügelhaltung melden:

Wir möchten darauf hinweisen, dass jede Geflügelhaltung innerhalb der Gemeinde bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und der frühzeitigen Identifikation von Risikofaktoren.

Nur durch die konsequente Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen können wir gemeinsam dazu beitragen, die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Gesundheit unserer Tiere zu schützen.

20.11.2025 13:02